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Marktstammdatenregister
Sämtliche Anlagenbetreiber des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Solaranlagen, auch Stecker-Solar-Geräte/Balkonmodule, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Eine Ausnahme von der Registrierung gilt für Inselanlagen, die über keinen Netzzugang verfügen. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung unbedingt beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!
Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals, also vor dem 31.1.2019!
Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung, ab dem 31.01.2019!
Die Bundesnetzagentur hält Informationen und Tipps zur Registrierung im Marktstammdatenregister bereit. Bitte klicken Sie auf das Bild, dann gelangen Sie direkt auf das Internetportal der Bundesnetzagentur.