Aktuelles und Interessantes für Sie

 SUNNY BUDDIES 2025

mit SMA & JA-SOLAR GmbH




Werde SUNNY BUDDIE & starte mit einer 

Photovoltaikanlage in das Frühjahr 2025!

Wir sind SMA PARTNER & unterstützen Sie 

bei Ihrem sonnigen Projekt!

Weitere Infos´s erhalten Sie hier!

In diesem Video werden die wichtigsten Aspekte der Gesetzesnovelle kurz zusammen gefasst:

 https://youtu.be/XtrqVhAy2U8

Am 31.01.2025 beschloss der Bundestag eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“. Es beinhaltet u.a. weitreichende Änderungen für die EEG-Einspeisevergütung, die Direktvermarktung und die Netzsteuerung. In diesem Ratgeber erklären wir, was die EnWG-Novelle 2025 beinhaltet, wie sie sich auf dich und deine Kund*innen auswirkt und wie du die Chancen und Herausforderungen der neuen Regelungen am besten nutzt. 

                Welches Ziel hat die EnWG-Novelle 2025?             

Die Reform des EnWG hat 3 Ziele: Das Gesetz soll PV-Überschüsse im Stromnetz reduzieren, Betreiber*innen von Solaranlagen mehr Flexibilität geben und Anreize schaffen, PV-Strom stärker selbst zu nutzen – etwa durch die teilweise Abschaffung der Einspeisevergütung für Neuanlagen. Das betrifft sowohl private als auch kommerzielle Photovoltaik. Das Gesetzespaket wird darum auch „Solarspitzen-Gesetz“ genannt. 

Hintergrund ist der starke Zubau an erneuerbaren Energien, der in Zeiten geringen Verbrauchs zu negativen Strompreisen führen und das Netz destabilisieren kann.

 

 




KWB Servicepartner

Wir sind Ihr KWB Servicepartner!

Durch regelmäßige Weiterbildungen im Heizungsbereich dürfen wir uns "KWB Servicepartner" nennen!

Wir planen, installieren und warten Ihre KWB Heizungsanlage!












Wir durften noch im Jahr 2023 eine weitere Auszeichnung für unseren Bereich Heizungsbau entgegen nehmen!

Auszeichnung zum Pelettfachbetrieb

Weitere 3 Jahre dürfen wir die Bezeichnung "Pelettfachbetrieb" führen.  

Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrer Projektplanung für eine Pelletheizung mit umfangreichem Fachwissen zur Seite!

Dankend haben wir diese Auszeichnung entgegen genommen!



 

 

 

 



VIESSMANN - Zukunftspartner

Wir haben die begehrte Auszeichnung als Viessmann Zukunftspartner in der Kategorie "Black Partner" erhalten!


Dankend haben wir diese Auszeichnung entgegen genommen!


 


 

Exzellente Partnerschaft - VEP Platin 2023

VEP VAILLANT EXZELLENZ PARTNER

Wir haben von unserem Fachpartner im Bereich Heizung, der Firma Vaillant, als besonderen Dank für die exzellente Partnerschaft die VEP Platin 2023 Auszeichnung erhalten!


Dankend haben wir diese Auszeichnung entgegen genommen!


 


 

 

 

Marktstammdatenregister

Sämtliche Anlagenbetreiber des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Solaranlagen, auch Stecker-Solar-Geräte/Balkonmodule, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Eine Ausnahme von der Registrierung gilt für Inselanlagen, die über keinen Netzzugang verfügen. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.

Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung unbedingt beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!

Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals, also vor dem 31.1.2019!

Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung, ab dem 31.01.2019!

 

 

Die Bundesnetzagentur hält Informationen und Tipps zur Registrierung im Marktstammdatenregister bereit. Bitte klicken Sie auf das Bild, dann gelangen Sie direkt auf das Internetportal der Bundesnetzagentur.