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Neue Gesetzgebung!
§ 9 EEG: Das müssen Sie jetzt wissen!
Was steht im § 9 EEG?
Die Energiewende schreitet dank Solarstrom mit großen Schritten voran. Damit unser Stromnetz weiterhin sicher und stabil bleibt, gelten klare technische Vorgaben – diese werden in Deutschland unter anderem durch § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt.
§ 9 EEG beschreibt, wie Solaranlagen als Stromerzeuger in das Stromnetz integriert werden können. Die zentralen Anforderungen hierfür bilden die Einbaupflicht intelligenter Messsysteme (iMSys), die Fernsteuerbarkeit der Einspeiseleistung von PV-Anlagen durch den Netzbetreiber und die Begrenzung der Einspeisung, solange noch keine Steuerbarkeit möglich ist.
Tipp: Der Umstieg auf Solarenergie lohnt sich für Sie unverändert, auch mit den Anforderungen des § 9 EEG – insbesondere dann, wenn Sie auf smarte und netzdienliche Technik setzen, die Ihre Anlage fit für die Zukunft macht.
Weitere Infos finden Sie unter:
§ 9 EEG 2025: Das müssen Sie jetzt wissen | SMA Solar
Tipp!
Setzen Sie auf stärkeren Eigenverbrauch, ein intelligentes Energiemanagement und Stromspeicherung, um etwaige Einnahmeverluste bei Ihrer Neuanlage durch die Einspeisebegrenzung zu verhindern.
Planen Sie daher Ihre Solaranlage zukunftssicher mit der SMA Home Energy Solution – einer abgestimmten Energielösung mit allen Komponenten aus einer Hand.
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VIESSMANN - Zukunftspartner Wir haben die begehrte Auszeichnung als Viessmann Zukunftspartner in der Kategorie "Black Partner" erhalten! Dankend haben wir diese Auszeichnung entgegen genommen! |
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Weitere Infos´s erhalten Sie hier! In diesem Video werden die wichtigsten Aspekte der Gesetzesnovelle kurz zusammen gefasst: | Am 31.01.2025 beschloss der Bundestag eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“. Es beinhaltet u.a. weitreichende Änderungen für die EEG-Einspeisevergütung, die Direktvermarktung und die Netzsteuerung. In diesem Ratgeber erklären wir, was die EnWG-Novelle 2025 beinhaltet, wie sie sich auf dich und deine Kund*innen auswirkt und wie du die Chancen und Herausforderungen der neuen Regelungen am besten nutzt. Welches Ziel hat die EnWG-Novelle 2025?Die Reform des EnWG hat 3 Ziele: Das Gesetz soll PV-Überschüsse im Stromnetz reduzieren, Betreiber*innen von Solaranlagen mehr Flexibilität geben und Anreize schaffen, PV-Strom stärker selbst zu nutzen – etwa durch die teilweise Abschaffung der Einspeisevergütung für Neuanlagen. Das betrifft sowohl private als auch kommerzielle Photovoltaik. Das Gesetzespaket wird darum auch „Solarspitzen-Gesetz“ genannt. Hintergrund ist der starke Zubau an erneuerbaren Energien, der in Zeiten geringen Verbrauchs zu negativen Strompreisen führen und das Netz destabilisieren kann. |
KWB Servicepartner Wir sind Ihr KWB Servicepartner! Durch regelmäßige Weiterbildungen im Heizungsbereich dürfen wir uns "KWB Servicepartner" nennen! Wir planen, installieren und warten Ihre KWB Heizungsanlage! |
Wir durften noch im Jahr 2023 eine weitere Auszeichnung für unseren Bereich Heizungsbau entgegen nehmen! Auszeichnung zum Pelettfachbetrieb Weitere 3 Jahre dürfen wir die Bezeichnung "Pelettfachbetrieb" führen. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrer Projektplanung für eine Pelletheizung mit umfangreichem Fachwissen zur Seite! Dankend haben wir diese Auszeichnung entgegen genommen! |
Exzellente Partnerschaft - VEP Platin 2023 VEP VAILLANT EXZELLENZ PARTNER Wir haben von unserem Fachpartner im Bereich Heizung, der Firma Vaillant, als besonderen Dank für die exzellente Partnerschaft die VEP Platin 2023 Auszeichnung erhalten! Dankend haben wir diese Auszeichnung entgegen genommen! |
Marktstammdatenregister
Sämtliche Anlagenbetreiber des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Solaranlagen, auch Stecker-Solar-Geräte/Balkonmodule, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Eine Ausnahme von der Registrierung gilt für Inselanlagen, die über keinen Netzzugang verfügen. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung unbedingt beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!
Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals, also vor dem 31.1.2019!
Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung, ab dem 31.01.2019!
Die Bundesnetzagentur hält Informationen und Tipps zur Registrierung im Marktstammdatenregister bereit. Bitte klicken Sie auf das Bild, dann gelangen Sie direkt auf das Internetportal der Bundesnetzagentur. |





